Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB) von SafeVision
SafeVision Technologies
Inhaber: Erhan Söker
Website: safevisionsysteme.de
E-Mail: info@safevisionsysteme.de
Zweibrücker Str. 62, 13583 Berlin
1. Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Verträge zwischen SafeVision (nachfolgend „SafeVision“) und ihren Kunden über die Planung, den Verkauf, die Installation, die technische Wartung sowie den Service von Sicherheitstechnik, Alarmanlagen und Videoüberwachungssystemen (CCTV).
1.2 Diese Bedingungen gelten sowohl gegenüber Unternehmern im Sinne des § 14 BGB als auch gegenüber Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB, es sei denn, in den jeweiligen Klauseln wird ausdrücklich differenziert.
1.3 Abweichende oder entgegenstehende Geschäftsbedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zustimmt.
2. Vertragsschluss und Vertragsänderungen
2.1 Die Angebote von SafeVision auf der Website oder in Werbemedien sind freibleibend und unverbindlich. Ein verbindlicher Vertrag kommt erst durch eine schriftliche Auftragsbestätigung, die Unterzeichnung eines individuellen Angebots oder durch den Beginn der Ausführung der Dienstleistung durch SafeVision zustande.
2.2 Änderungen, Ergänzungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Wirksamkeit der Textform.
3. Leistungsumfang und Haftungsausschluss (Wichtiger Hinweis)
3.1 Vertragsgegenstand ist ausschließlich die im jeweiligen Angebot konkret bezeichnete Lieferung von Komponenten oder die Installation von Sicherheitssystemen.
3.2 SafeVision erbringt technische Installations- und Infrastrukturleistungen. SafeVision schuldet KEINE Bewachung im Sinne der Gewerbeordnung, keine Gefahrenabwehr im öffentlich-rechtlichen Sinne und übernimmt keine Garantie für die vollständige Verhinderung von Einbrüchen, Diebstählen, Vandalismus oder sonstigen Schadensereignissen.
3.3 Ein bestimmter sicherheitsbezogener Erfolg oder die absolute Schadensfreiheit des Objekts ist ausdrücklich nicht geschuldet.
4. Mitwirkungspflichten des Kunden
4.1 Der Kunde ist verpflichtet, zum vereinbarten Installationstermin freien Zugang zum Objekt, eine stabile Stromversorgung sowie eine funktionierende Internet- oder Mobilfunkanbindung (falls für das System erforderlich) bereitzustellen.
4.2 Der Kunde trägt die alleinige rechtliche Verantwortung für die Zulässigkeit der Videoüberwachung auf seinem Grundstück oder in seinen Geschäftsräumen (Einhaltung der DSGVO und des Persönlichkeitsrechts von Dritten). SafeVision übernimmt hierfür keine Haftung.
4.3 Verzögerungen oder Mehrkosten aufgrund fehlender Mitwirkung des Kunden gehen zu Lasten des Kunden.
5. Eigentumsvorbehalt
5.1 Bei Verkauf von Komponenten und Systemen bleibt die Ware bis zur vollständigen Bezahlung sämtlicher Forderungen aus dem jeweiligen Vertragsverhältnis im Eigentum von SafeVision.
5.2 Vor Übergang des Eigentums ist eine Verpfändung, Sicherungsübereignung, Verarbeitung oder Umgestaltung ohne ausdrückliche Einwilligung von SafeVision nicht gestattet.
6. Gewährleistung und Abnahme
6.1 Gegenüber Unternehmern gilt die installierte Anlage als abgenommen, wenn sie in Betrieb genommen wurde oder der Kunde nicht innerhalb von fünden Werktagen nach Fertigstellung schriftlich wesentliche Mängel rügt.
6.2 Unwesentliche Mängel berechtigen den Kunden nicht zur Verweigerung der Abnahme.
6.3 Für Verbraucher gelten die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften.
7. Haftungsbeschränkung
7.1 SafeVision haftet unbeschränkt bei Vorsatz, grober Fahrlässigkeit sowie bei schuldhafter Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
7.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet SafeVision nur bei Verletzung wesentlicher Vertragspflichten (Kardinalpflichten) und beschränkt auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden.
7.3 Gegenüber Unternehmern ist die Haftung für entgangenen Gewinn, Produktionsausfälle, Betriebsunterbrechungen oder sonstige mittelbare Schäden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.
8. Vergütung und Zahlungsbedingungen
8.1 Sofern nichts anderes vereinbart ist, sind Rechnungen von SafeVision sofort nach Rechnungsstellung ohne Abzug zur Zahlung fällig.
8.2 Bei Zahlungsverzug ist SafeVision berechtigt, die gesetzlichen Verzugszinsen zu fordern und ggf. weitere Service- oder Wartungsleistungen bis zur vollständigen Zahlung einzustellen.
9. Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
9.2 Sofern es sich beim Kunden um einen Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder um ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen handelt, ist der Gerichtsstand Berlin.